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Äbtissin Elisabeth zu Quedlinburg, geb. Gräfin zu Reinstein und Blankenburg, belehnt den Rat der Stadt Duderstadt (Treuhänder: Bürgermeister Heinrich Hesse und Ratskämmerer Friedrich Engelke) mit einem Vorwerke in und außer Westerode und mit 4 Hufen Landes und zehntfreien Grases, welches der Rat von Franz von Minnigerode gekauft hat. Die Lehnware beträgt 30 Taler

Bibliografische Daten

fullscreen: Äbtissin Elisabeth zu Quedlinburg, geb. Gräfin zu Reinstein und Blankenburg, belehnt den Rat der Stadt Duderstadt (Treuhänder: Bürgermeister Heinrich Hesse und Ratskämmerer Friedrich Engelke) mit einem Vorwerke in und außer Westerode und mit 4 Hufen Landes und zehntfreien Grases, welches der Rat von Franz von Minnigerode gekauft hat. Die Lehnware beträgt 30 Taler

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
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Datierung:
4. Juli 1583
Material / Technik:
Pergament
Maße / Umfang:
2 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Siegel: Gutes Siegel der äbtissin Elisabeth anhängend

Ausfertigung: Original

Zusatz: (vgl. Rechnungsbuch 1583, fol 103r)
Schlagwort:
Urkunde
Quedlinburg
Westerode
Reinstein
Blankenburg

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 2 - Urkunden Neue Folge - Nr. 215

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2215
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Das Jeztlebende Göttingen Und Darzu Dienende Nachrichten 1739. Universitäts-Buchhandlung, 1739.
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