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Der Offizial der Probstei der St. Peterskirche zu Nörthen beurkundet einen Vertrag zwischen dem Priester Ern Johannes Lantgreve und der Stadt Duderstadt, vertreten durch den Bürgermeister Godeke Stromeyer und den Secretair Johann von Snehen. Der Rat soll dem Priester, der in der Stadt Haft gewesen ist, eine Summe Geldes, und, wenn er wünscht, ein erledigtes Lehen zur Entschädigung geben, Dagegen verzichtet Lantgreve auf weitere gerichtliche Verfolgung der Angelegenheit. Als Zeugen sind zugegen die Geistlichen Ern Henrick Fricke und Henning von dem Broycke. Die Urkunde ist ausgestellt von dem Notar Andreas Mundtman

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Offizial der Probstei der St. Peterskirche zu Nörthen beurkundet einen Vertrag zwischen dem Priester Ern Johannes Lantgreve und der Stadt Duderstadt, vertreten durch den Bürgermeister Godeke Stromeyer und den Secretair Johann von Snehen. Der Rat soll dem Priester, der in der Stadt Haft gewesen ist, eine Summe Geldes, und, wenn er wünscht, ein erledigtes Lehen zur Entschädigung geben, Dagegen verzichtet Lantgreve auf weitere gerichtliche Verfolgung der Angelegenheit. Als Zeugen sind zugegen die Geistlichen Ern Henrick Fricke und Henning von dem Broycke. Die Urkunde ist ausgestellt von dem Notar Andreas Mundtman

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
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Datierung:
14. Juli 1520
Material / Technik:
Pergament
Maße / Umfang:
2 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Ausfertigung: Original

Siegel: Siegel des Offizials anhängend
Schlagwort:
Urkunde
Nörthen
Göttingen

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 2 - Urkunden Neue Folge - Nr. 65

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2065
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Der Offizial Der Probstei Der St. Peterskirche Zu Nörthen Beurkundet Einen Vertrag Zwischen Dem Priester Ern Johannes Lantgreve Und Der Stadt Duderstadt, Vertreten Durch Den Bürgermeister Godeke Stromeyer Und Den Secretair Johann von Snehen. Der Rat Soll Dem Priester, Der in Der Stadt Haft Gewesen Ist, Eine Summe Geldes, Und, Wenn Er Wünscht, Ein Erledigtes Lehen Zur Entschädigung Geben, Dagegen Verzichtet Lantgreve Auf Weitere Gerichtliche Verfolgung Der Angelegenheit. Als Zeugen Sind Zugegen Die Geistlichen Ern Henrick Fricke Und Henning von Dem Broycke. Die Urkunde Ist Ausgestellt von Dem Notar Andreas Mundtman.
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