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Tile von Westernhagen, seine Frau Margarethe und beider Sohn Melchior, die in der Stadt Duderstadt ein Haus, Hof und Scheune gekauft haben, stellen einen Revers aus über die der Stadt gegenüber zu beachtenden Verpflichtungen, die denen der anderen Bürger gleich sind. Von Wacht und Knicken sind sie frei; ihre Güter dürfen nach ihrem Tode nicht nach auswärts vererbt werden. Bei Streitigkeiten mit dem Rate soll der Amtmann auf dem Rusteberg entscheiden, bei solchen mit den Bürgern der Rat

Bibliografische Daten

fullscreen: Tile von Westernhagen, seine Frau Margarethe und beider Sohn Melchior, die in der Stadt Duderstadt ein Haus, Hof und Scheune gekauft haben, stellen einen Revers aus über die der Stadt gegenüber zu beachtenden Verpflichtungen, die denen der anderen Bürger gleich sind. Von Wacht und Knicken sind sie frei; ihre Güter dürfen nach ihrem Tode nicht nach auswärts vererbt werden. Bei Streitigkeiten mit dem Rate soll der Amtmann auf dem Rusteberg entscheiden, bei solchen mit den Bürgern der Rat

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
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Datierung:
2. November 1507
Material / Technik:
Pergament
Maße / Umfang:
2 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Siegel: Siegel des Tile von Westernhagen gut erhalten

Ausfertigung: Original
Schlagwort:
Urkunde
Rusteberg

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 2 - Urkunden Neue Folge - Nr. 29

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2029
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Zitierempfehlung

spittler, ludwig timotheus. Vermischte Schriften Über Deutsche Geschichte, Statistik Und Öffentliches Recht. Cotta, 1837.
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