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Der Rat ernennt Johann Hasselbum, Nicolaus Lapicidus, Johann Smuchk und Manto von Herborn, den Stadtschreiber, zu Anwälten und Syndiken vor dem Erzbischof Bertold oder dessen dazu verordneten Räten in dem Streite, den der Deutschherr und Ritter Jürgen Worm gegen die Stadt erhebt

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Rat ernennt Johann Hasselbum, Nicolaus Lapicidus, Johann Smuchk und Manto von Herborn, den Stadtschreiber, zu Anwälten und Syndiken vor dem Erzbischof Bertold oder dessen dazu verordneten Räten in dem Streite, den der Deutschherr und Ritter Jürgen Worm gegen die Stadt erhebt

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
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Datierung:
5. Oktober 1499
Maße / Umfang:
2 Seiten

Inhalt

Schlagwort:
Urkunde

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 1 - Urkunden 1 - Nr. 321

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r1321
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Der Rat Der Stadt Duderstadt (Herman Rode, Bürgermeister, Henrick Vom Hagen, Wolffgangus Stelin, Heyso Klincherdt, Valtin Sneigen, Andreß Otthe, Hanß Stromeier, Jorge Vom Hagen, Johannes Badunck, Hans Gerlach, Ciriacus Borchman Und Hans Hilgenstedt) Bezeugt, Daß Vor Ihm Jorge Adam Und Seine Frau Ursula Eine Jährliche, Wiederkäufliche Rente Im Betrage von 14 Lot Duderst. Währung Den Vormündern Zum Heiligen Geiste Vor Dem Steintor Für 14 Mark Verkauft Haben von Ihrem Hause Und Hofe Vor Dem Oberen Tore Auf Dem Stiege, Gelegen Zwischen Jorge Koninges Erben Und Hansen Folspach.
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