Kulturerbe Niedersachsen Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Beyträge zum Teutschen Staats- und Fürsten-Rechte (Theil 2)

Bibliografische Daten

objekt: Beyträge zum Teutschen Staats- und Fürsten-Rechte (Theil 2)

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
29. November 1479
Maße / Umfang:
7 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Siegel: 1 anhängend
Schlagwort:
Urkunde
Rusteberg
Hofgeismar

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 1 - Urkunden 1 - Nr. 294

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r1294
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Johann Stephan Pütters königlich Großbritannischen churfürstlich Braunschweig-Lüneburgischen geheimen Justitzraths und ordentlichen Lehrers des Staatsrechts zu Göttingen Beyträge zum Teutschen Staats- und Fürsten-Rechte
  • Beyträge zum Teutschen Staats- und Fürsten-Rechte (Theil 2)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt
  • Kap. XXI. - XXXIX.
  • Register
  • Einband

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Band

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Einband

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Band

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Einband

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

pütter, johann stephan. Beyträge Zum Teutschen Staats- Und Fürsten-Rechte. Vandenhoeck, 1779.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.