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Heinrich von Worbis und seine Ehefrau erklären, eine Brief über 500 Gulden nebst jährlichen Zinsen zu getruwer Hand gelegit zu haben mit der Bestimmung, daß der Rat ihnen den Brief für den Fall, daß sie Leibeserben erhalten, auf ihr Verlangen wieder ausliefert, für den Fall aber, daß sie kinderlos bleiben, nach ihrem Tode die Zinsen an das Kloster Beuren zahlt

Bibliografische Daten

fullscreen: Heinrich von Worbis und seine Ehefrau erklären, eine Brief über 500 Gulden nebst jährlichen Zinsen zu getruwer Hand gelegit zu haben mit der Bestimmung, daß der Rat ihnen den Brief für den Fall, daß sie Leibeserben erhalten, auf ihr Verlangen wieder ausliefert, für den Fall aber, daß sie kinderlos bleiben, nach ihrem Tode die Zinsen an das Kloster Beuren zahlt

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
16. Mai 1468
Maße / Umfang:
1 Seite

Inhalt

Beschreibung:
Siegel: 2 fehlend
Schlagwort:
Urkunde
Beuren, Kloster

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 1 - Urkunden 1 - Nr. 264

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r1264
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Heinrich von Worbis Und Seine Ehefrau Erklären, Eine Brief Über 500 Gulden Nebst Jährlichen Zinsen Zu Getruwer Hand Gelegit Zu Haben Mit Der Bestimmung, Daß Der Rat Ihnen Den Brief Für Den Fall, Daß Sie Leibeserben Erhalten, Auf Ihr Verlangen Wieder Ausliefert, Für Den Fall Aber, Daß Sie Kinderlos Bleiben, Nach Ihrem Tode Die Zinsen an Das Kloster Beuren Zahlt.
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