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Papst Martin V. bestimmt, daß wegen einzelner Excommunicierter, die sich in der Stadt aufhalten, nicht auch die Stadt dem Banne vefallen sein solle, falls erstere alsbald ausgewiesen werden oder sich freiwillig entfernen

Bibliografische Daten

fullscreen: Papst Martin V. bestimmt, daß wegen einzelner Excommunicierter, die sich in der Stadt aufhalten, nicht auch die Stadt dem Banne vefallen sein solle, falls erstere alsbald ausgewiesen werden oder sich freiwillig entfernen

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
7. Dezember 1425
Maße / Umfang:
2 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Siegel: 1 anhängend
Schlagwort:
Urkunde

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 1 - Urkunden 1 - Nr. 182

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r1182
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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martin (papst, v. ). Papst Martin V. Bestimmt, Daß Wegen Einzelner Excommunicierter, Die Sich in Der Stadt Aufhalten, Nicht Auch Die Stadt Dem Banne Vefallen Sein Solle, Falls Erstere Alsbald Ausgewiesen Werden Oder Sich Freiwillig Entfernen.
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