Kulturerbe Niedersachsen Logo Vollbild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Oldenburger Thronanwärter

Bibliografische Daten

fullscreen: Oldenburger Thronanwärter

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Erscheinungsort:
München
Maße / Umfang:
72 S.

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Oldenburger Land
Einrichtung:
Landesbibliothek Oldenburg
Aufbewahrungsort:
Landesbibliothek Oldenburg

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-45_urn_nbn_de_gbv_45_1-7297
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:45:1-7297

Weitere Informationen

Sammlung:
Oldenburger Land

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Oldenburger Thronanwärter
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erster Teil. Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein.
  • § 1. Das Thronfolgegesetz vom 19. Oktober 1904.
  • § 2. Die Rechtsbeständigkeit der Augustenburger Ansprüche.
  • § 3. Die zukünftige Thronfolgeordnung in Oldenburg.
  • Zweiter Teil. Graf Alexander von Welsburg.
  • § 4. Der Kernpunkt der Streitfrage.
  • § 5. Die Zuständigkeit der Hausgesetzgebung nach oldenburgischem Verfassungsrecht.
  • § 6. Die Entstehungsgeschichte von revidiertem Staatsgrundgesetz Art. 29.
  • § 7. Vergleich mit anderen Verfassungsurkunden.
  • § 8. Die Ebenbürtigkeit als Haus- und Staatsangelegenheit.
  • § 9. Die Ebenbürtigkeit als Gegenstand der Haus- und Staatsgesetzgebung.
  • § 10. Die Ebenbürtigkeit als Gegenstand der Hausgesetzgebung in Oldenburg insbesondere.
  • § 11. Die Einzelbestimmungen über landesfürstliche Heiratserlaubnis und Ebenbürtigkeit in Oldenburg.
  • § 12. Die Verfassungsmässigkeit des Oldenburger Hausgesetzes.
  • Dritter Teil. Schlussbetrachtung.
  • § 13. Gesamtergebnis.
  • § 14. Besonderes und Allgemeines.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador PDF DFG-Viewer
TOC

Abschnitt

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Abschnitt

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

rehm, hermann. Oldenburger Thronanwärter. 1905.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.