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Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Allgemein

Kategorie:
Handschriften
Naturkunde
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
circa 1870
Erscheinungsort:
Bever/Graubünden, Schweiz
Maße / Umfang:
Herbarbögen mit montierten gepressten und getrockneten Pflanzen

Inhalt

Beschreibung:
Herbarium aus dem Engadin/ Schweiz; geordnet von Johann Luzius Krättli. Kasten 1: Bl. 1 Titelblatt, Bl. 2-16; Kasten 2: Bl. 17-31; Kasten 3: Bl. 32-47; Kasten 4: Bl. 48-61; Kasten 5: Bl. 62-78; Kasten 6: Bl. 79-95; Kasten 7: Bl. 96-101, Kassette. Krättli-Herbarium aus dem Oberengadin, geordnet von dem Schweizer Naturforscher JohannLuzi(us) Krättli in Bever. Sämtliche 100 getrockneten und gepressten Präparate auf Papier montiert (Herbarbogen), mit hs Angaben sowohl der lateinischen als auch deutschen Bezeichnung sowie mit Angabe des Fundorts und -monats des Präparats.-Das vorliegende Krättli-Herbarium kann wohl als ein Teil des ab 1852 systematisch aufgebauten Herrenhäuser Herbariums angesehen werden.

Physische Beschreibung:
Original-Behälter: Pappkassette d. Zt., mit farbig gemustertem Papier bezogen, darin: lose Herbarbögen (Blätter mit montierter getrockneter Pflanze)
Externe Dateien:
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/gwlb/docs/kgbh/hb/00052285-1.pdf
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/gwlb/docs/kgbh/hb/00052285-2.pdf
Schlagwort:
Herbarbeleg

Weitere Informationen

Objekttyp:
Andere
Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Herbarien
Einrichtung:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Aufbewahrungsort:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Identifikator:
KGBH-11

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-35_krat100e_00052285
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat kann nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolver?id=00052285

Inhalt

Beschreibung:
botan. Name: Papaver alpinum; dt. Bezeichnung: Alpen-Mohn; Familie: Papaveraceae

Weitere Informationen

Objekttyp:
Andere
Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Herbarien

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Vorbemerkung.
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Gesetz, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, vom 1. März 1861.
  • [Einleitung]
  • I. Von der oberen Schulbehörde.
  • II. Von den unteren Schulbehörden.
  • III. Von einzelnen Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten.
  • IV. Von den Lehrern.
  • V. Von den Volksschulen.
  • VI. Von der Einrichtung der Volksschulen insbesondere.
  • VII. Uebergangs-Bestimmungen.
  • Beilage I. Lehrplan.
  • Beilage II. Verwaltung der Localschulfonds.
  • Beilage III. Schulhaus-Bauten.
  • Beilage IV. Classification der Schulstellen.
  • Beilage V. Schulversäumnisse.
  • Beilage VI. Handarbeitslehrerinnen.
  • Beilage VII. Ansteckende Krankheiten.
  • Beilage VIII. Züchtigungsrecht des Lehrers.
  • Beilage IX. Schulchroniken.
  • Beilage X. Schulpflicht fremdländischer Kinder.
  • Beilage XI. Auseinandersetzung beim Dienstwechsel.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

Die Volksschulgesetzgebung Des Fürstenthums Birkenfeld : Enthaltend Das Gesetz Vom 1. März 1861, Betreffend Das Unterrichts- Und Erziehungswesen Im Fürstenthum Birkenfeld, Nebest Den Späteren Gesetzlichen Abänderungen Und Ergänzungen Desselben, Sowie Den Zur Ausführung Dieser Gesetzlichen Vorschriften Erlassenene Verordnungen Und Sonstigen Bestimmungen. 1892.
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