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Beilegung eine Grenzstreites zwischen Kloster Teistungenburg und Gerblingerode: Ciliax Rodeclaus, alias "im Bocksgraben" genannt, Christoffer Gawelers Meier auf dem Teistungenburger Vorwerk zu Gerblingerode, hat etliche Ackerstücke "bober der daweßen" zwischen Gawelers Teich, der Hahle und Ciliax Borchmanns Bau gelegen, unter den Pflug genommen; dagegen behaupten die Ältesten zu Gerblingerode, daß diese Länderei, vor allem was jenseits Berlth Joten und Henrich Wefers Zäunen liege, stets der Gemeinde gehört habe. Die Bevollmächtigten, der Hofmeister Hans Smeth und Jacop Gandersheim für das Kloster, sowie Andres und Henrich vom Hagen, Ciliax Borchman und Philips Moringk für die Stadt Duderstadt entscheiden zu Gunsten der Gemeinde Gerblingerode und legen die Grenze durch einen weiteren Malstein fest. Da die Witwe des Hans von Snehen zu Göttingen ein Leibgedinge an dem Vorwerk hat, willigen die Vertreter Duderstadts ein, daß der Meier des Vorwerkes zwei Stücke Landes jenseits der Steine, solange die Leibzucht währt, besamen darf; nach dem Tode der Witwe gehören die Stücke fortan zu Gerblingerode. Von diesem Vertrag werden zwei gleichlautende Exemplare ausgefertigt

Bibliografische Daten

objekt: Beilegung eine Grenzstreites zwischen Kloster Teistungenburg und Gerblingerode: Ciliax Rodeclaus, alias "im Bocksgraben" genannt, Christoffer Gawelers Meier auf dem Teistungenburger Vorwerk zu Gerblingerode, hat etliche Ackerstücke "bober der daweßen" zwischen Gawelers Teich, der Hahle und Ciliax Borchmanns Bau gelegen, unter den Pflug genommen; dagegen behaupten die Ältesten zu Gerblingerode, daß diese Länderei, vor allem was jenseits Berlth Joten und Henrich Wefers Zäunen liege, stets der Gemeinde gehört habe. Die Bevollmächtigten, der Hofmeister Hans Smeth und Jacop Gandersheim für das Kloster, sowie Andres und Henrich vom Hagen, Ciliax Borchman und Philips Moringk für die Stadt Duderstadt entscheiden zu Gunsten der Gemeinde Gerblingerode und legen die Grenze durch einen weiteren Malstein fest. Da die Witwe des Hans von Snehen zu Göttingen ein Leibgedinge an dem Vorwerk hat, willigen die Vertreter Duderstadts ein, daß der Meier des Vorwerkes zwei Stücke Landes jenseits der Steine, solange die Leibzucht währt, besamen darf; nach dem Tode der Witwe gehören die Stücke fortan zu Gerblingerode. Von diesem Vertrag werden zwei gleichlautende Exemplare ausgefertigt

Allgemein

UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Erscheinungsort:
[Wien]
Produktionsstätte:
Jacquin

Weitere Informationen

Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Drucke
Einrichtung:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Aufbewahrungsort:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-35_745154727
Weitere Information:
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/ppnresolver?PPN=745154727

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
Bandzählung:
Vol. 2
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1797
Erscheinungsort:
[Wien]
Produktionsstätte:
Jacquin
Maße / Umfang:
2°

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Drucke
Einrichtung:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Aufbewahrungsort:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Identifikator:
KGBH 291:2

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-35_jacqplan_749459212_0002
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat kann nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
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Reversbrief Des Ciliax Bohn Zu Rollshausen, Der Bekennt, Daß Ihm von Den Befehlshabern Des Erzbischofes Johann Adam Zu Mainz, Nämlich Vom Verwalter Des Pöhlderhofes Zu Duderstadt, Joannes Cammerer, Und von Georg Wendthe, Dechant Zu Heiligenstadt Und Kommissar Des Eichsfeldes, Das Vorwerk St. Maria Magdalena Zu Rollshausen, Das Sein Seliger Vater Gepachtet Hatte, Wieder Auf 9 Jahre Vermeiert Worden Ist. In Dem Am Selben Tage Ausgestellten Meierbrief, Der Transsumiert Ist, Werden Die Ländereien Des Vorwerkes, Getrennt Nach Winter-, Sommerfeld, Brache Und Gräserei Einzeln (Flurnamen Und Nachbarn) Aufgeführt Und Die Pachtbedingungen Festgesetzt: Jährliche Abgabe von 20 Malter Korn Und 16 Malter Hafer, Brennholzfuhren, Pflicht Der Baulichen Instandhaltung Etc. Der Pächter Gelobt, Alle Punkte Des Vertrages Zu Erfüllen; Er Stellt Als Bürgen Seinen Schwiegervater Andreas Kopf Und Den Gieboldehäuser Gerichtsschreiber Jacob Große Und Bittet Den Kurfürstlichen Landrichter Im Amt Gieboldehausen, David Fuchs, Den Revers von Amts Wegen Mit Seinem Siegel Zu Bekräftigen Und Zu Unterschreiben.
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