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Deutsche Rechtsalterthümer

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsche Rechtsalterthümer

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1883
Erscheinungsort:
Berlin
Produktionsstätte:
Wiegandt, Hempel & Parey
Maße / Umfang:
[1] Bl., 30 S., L Bl., gef. Bl. LI/LII, Bl. LIII - LXX. ; 2°

Inhalt

Beschreibung:
Projektbezogene Teildigitalisierung

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Drucke
Einrichtung:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Aufbewahrungsort:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Identifikator:
KGBH 478

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-35_gartsk_137382987
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat kann nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/goobit3/ppnresolver/?PPN=137382987

Allgemein

UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Material / Technik:
Lithogr., kol. ; Papier

Inhalt

Beschreibung:
S. 14
Spalierarbeit aus gerissenem Eichenholz.
Diese Spalierarbeiten, in Süddeutschland schon sehr allgemein verbreitet, findet bei uns im nördlichen Deutschland noch immer nicht die richtige Würdigung, denn es lassen sich mit diesem Material, gerissenem Eichenholz, nicht nur weit sauberere, sondern auch weit dauerhaftere Arbeiten ausführen, als mit irgend welchem anderen. Da eben durch das Spalten, Zerreissen der jungen Eichenstämme in beliebig dünne Latten die Längsfaser des Holzes nicht zerstört wird, so behält dasselbe eine ungleich grössere Elasticität und Widerstandsfähigkeit, als jene mit der Säge geschnittenen Hölzer, denen man alle Augenblicke die Längsgefässe durchschneidet. Ein weiterer Vorzug ist die Leichtigkeit und bequeme Handhabung des Materials selbst, wie auch der daraus angefertigten Gegenstände und Baulichkeiten. Wir sagen Gegenstände und Baulichkeiten und glauben richtige Ausdrücke gewählt zu haben, denn in der That, von dem einfachsten Kreuz zum Aufbinden einer Pflanze, werden aus diesem gerissenen Eichenholz auch die grössesten und complicirtesten Bauwerke für Gärten und ähnliche Zwecke aufgeführt, wie wir so oft genug auf den grösseren Industrie- und Gartenbau-Ausstellungen zu sehen Gelegenheit hatten. Unsere Abbildungen haben wir der Güte des Herrn Schlissmann, welcher eine der grössten Fabriken für derlei Arbeit in Castel-Mainz besitzt, zu verdanken; wir halten, wie schon angedeutet, diese Fabrikate für den Gartenbau für so wichtig, dass wir in einem der nächsten Hefte durch noch andere Zeichnungen diese Behauptung weiter zu begründen suchen werden.

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Drucke

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsche Rechtsalterthümer
  • Einband
  • Titelseite
  • Widmung
  • Vorrede zur zweiten Ausgabe
  • Abkürzungen
  • Einleitung
  • Cap. I. Formen
  • Cap. II. Formeln
  • Cap. III. Maße
  • Cap. IV. Symbole
  • Erstes Buch. Stand
  • Cap. I. Der Herschende
  • Cap. II. Der Edele
  • Cap. III. Der Freie
  • Cap. IV. Der Knecht
  • Cap. V. Der Fremde
  • Zweites Buch. Haushalt
  • Geschlecht, Alter
  • Cap. I. Ehe
  • Cap. II. Vatergewalt
  • Cap. III. Erbschaft
  • Cap. IV. Alte Leute
  • Drittes Buch. Eigenthum
  • Cap. I. Liegendes Eigen
  • Cap. II. Fahrendes Eigen
  • Viertes Buch. Gedinge
  • Fünftes Buch. Verbrechen
  • Cap. I. Einzelne Verbrechen
  • Cap. II. Bußen
  • Cap. III. Strafen
  • Sechstes Buch. Gericht
  • Cap. I. Gerichtsleute
  • Cap. II. Gerichtsort
  • Cap. III. Gerichtszeit
  • Cap. IV. Arten der Gerichte
  • Cap. V. Verfahren
  • Cap. VI. Peinliches Gericht
  • Cap. VII. Eid
  • Cap. VIII. Gottesurtheil
  • Nachtrag
  • Verzeichnis der gebrauchten weisthümer
  • Wortregister
  • Einband

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Zitierempfehlung

mascov, johann jakob. Abriß Einer Vollständigen Historie Des Römisch-Teutschen Reichs, Bis Auf Gegenwärtige Zeit : Zum Gebrauch Des Darüber Zu Haltenden Collegii. 1730.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

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