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Beilegung eine Grenzstreites zwischen Kloster Teistungenburg und Gerblingerode: Ciliax Rodeclaus, alias "im Bocksgraben" genannt, Christoffer Gawelers Meier auf dem Teistungenburger Vorwerk zu Gerblingerode, hat etliche Ackerstücke "bober der daweßen" zwischen Gawelers Teich, der Hahle und Ciliax Borchmanns Bau gelegen, unter den Pflug genommen; dagegen behaupten die Ältesten zu Gerblingerode, daß diese Länderei, vor allem was jenseits Berlth Joten und Henrich Wefers Zäunen liege, stets der Gemeinde gehört habe. Die Bevollmächtigten, der Hofmeister Hans Smeth und Jacop Gandersheim für das Kloster, sowie Andres und Henrich vom Hagen, Ciliax Borchman und Philips Moringk für die Stadt Duderstadt entscheiden zu Gunsten der Gemeinde Gerblingerode und legen die Grenze durch einen weiteren Malstein fest. Da die Witwe des Hans von Snehen zu Göttingen ein Leibgedinge an dem Vorwerk hat, willigen die Vertreter Duderstadts ein, daß der Meier des Vorwerkes zwei Stücke Landes jenseits der Steine, solange die Leibzucht währt, besamen darf; nach dem Tode der Witwe gehören die Stücke fortan zu Gerblingerode. Von diesem Vertrag werden zwei gleichlautende Exemplare ausgefertigt

Bibliografische Daten

fullscreen: Beilegung eine Grenzstreites zwischen Kloster Teistungenburg und Gerblingerode: Ciliax Rodeclaus, alias "im Bocksgraben" genannt, Christoffer Gawelers Meier auf dem Teistungenburger Vorwerk zu Gerblingerode, hat etliche Ackerstücke "bober der daweßen" zwischen Gawelers Teich, der Hahle und Ciliax Borchmanns Bau gelegen, unter den Pflug genommen; dagegen behaupten die Ältesten zu Gerblingerode, daß diese Länderei, vor allem was jenseits Berlth Joten und Henrich Wefers Zäunen liege, stets der Gemeinde gehört habe. Die Bevollmächtigten, der Hofmeister Hans Smeth und Jacop Gandersheim für das Kloster, sowie Andres und Henrich vom Hagen, Ciliax Borchman und Philips Moringk für die Stadt Duderstadt entscheiden zu Gunsten der Gemeinde Gerblingerode und legen die Grenze durch einen weiteren Malstein fest. Da die Witwe des Hans von Snehen zu Göttingen ein Leibgedinge an dem Vorwerk hat, willigen die Vertreter Duderstadts ein, daß der Meier des Vorwerkes zwei Stücke Landes jenseits der Steine, solange die Leibzucht währt, besamen darf; nach dem Tode der Witwe gehören die Stücke fortan zu Gerblingerode. Von diesem Vertrag werden zwei gleichlautende Exemplare ausgefertigt

Allgemein

UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Erscheinungsort:
Leipzig
Produktionsstätte:
Arnoldische Buchhandlung

Weitere Informationen

Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Drucke
Einrichtung:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Aufbewahrungsort:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-35_323951279
Weitere Information:
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/goobit3/ppnresolver/?PPN=323951279

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
Bandzählung:
Jg. 2
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1858
Erscheinungsort:
Leipzig
Produktionsstätte:
Arnoldische Buchhandlung
Maße / Umfang:
8°

Inhalt

Beschreibung:
Projektbezogene Teildigitalisierung

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Drucke
Einrichtung:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Aufbewahrungsort:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Identifikator:
KGBH 546:1-2

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-35_albufugau_323951686_0002
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat kann nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/goobit3/ppnresolver/?PPN=323951279

Allgemein

Material / Technik:
Lithogr., kol. ; Papier

Inhalt

Beschreibung:
S. 72 f.:
Tafel XI: „Wir sehen hier die Anlage um ein Gebäude, welches auf einem Hügel steht, und dessen Plateau einen großen, freien Sandplatz bildet, welcher, im Niveau mit dem Hause, erhaben hervortritt.“
Erklärung der Buchstaben.
a. das Hauptgebäude von 61 Fuß Länge und 30 Fuß Breite
b. Zwei angebaute Nebenflügel. Das Ganze bildet ein vierflügeliges kleines herrschaftliches Wohngebäude, welches durch die allseitig freiliegenden Fenster helle Zimmer enthält.
c. zwei Eingänge zum Hauptgebäude
d. zwei Postamente, wovon eines den Brunnen enthält
e. zwei Eingänge in den Garten
f. ein runder Platz zu einer Laube oder einem frei liegenden Ruhesitze
g. die Endpunkte des Plateau vom Gebäude aus, welche eine Rundung bilden und von unten aus den höchsten Punkt andeuten, welcher sich bei der Anböschung formirt, um sanft ansteigende Wege zu erhalten
h. eine Gruppe mit immerblühenden Rosen besetzt, als Rosa Thea und Bourbon
i. eine Gruppe mit Phlox decussata und omniflora
k. eine Gruppe mit Verbenen in scharlachrothen Sorten
l. zwei Gruppen mit niedrigem Pelargonium scarlet
m. eine Gruppe mit Rhododendron ponticum
No. 1 bis 16: Erklärung der Gehölze

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Drucke

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