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AVISO - die älteste noch erhaltene Wochenzeitung

Bibliografische Daten

fullscreen: AVISO - die älteste noch erhaltene Wochenzeitung

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
Datierung:
1622 - 1632
Material / Technik:
Hadernpapier
Maße / Umfang:
124 Seiten 16,30 x 19,90 cm

Inhalt

Beschreibung:
"Was sich begeben vnd zugetragen hat in Deuts vnd Welschland / Spannien / Niederland / Engeland / Franckreich / Ungarn / Osterreich / Schweden / Polen /Schlesien / Item Rohm / Venedig / Wien / Antorff / Ambsterdam / Cölln / Frankfort / Prag und Lintz/ etc."
Der Aviso erschien seit 1609 in Wolfenbüttel. Es handelt sich um die älteste Wochenzeitung der Welt, von der Exemplare erhalten sind.
Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Aviso,_Relation_oder_Zeitung
Schlagwort:
Aviso
Verzeichnis:
Nr. 7-18 vom 9.2., 16.2., 23.2., 2.3., 9.3., 16.3., 23.3., 30.3., 6.4. 13.4., 20.4., 27.4.1622 - - Nr. 54 15.12.1632

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Niedersächsisches Landesarchiv - Druckschriften
Einrichtung:
Niedersächsisches Landesarchiv
Aufbewahrungsort:
Niedersächsisches Landesarchiv - Staatsarchiv Wolfenbüttel -
Identifikator:
STAWO 28 Z Nr. 3

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-1811-HA_STAWO_28_Z_Nr_3
Anmerkung zum Original:
Dieses Archivale kann im Benutzersaal des verwahrenden Staatsarchivs eingesehen werden. Über Benutzungsbedingungen, Öffnungs- und Archivalienaushebezeiten sowie etwaige Vorbestellfristen der Staatsarchive informieren die Internetseiten des Niedersächsischen Landesarchivs.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
Tiefenlink: http://www.aidaonline.niedersachsen.de/Default.aspx?Link_ID=2871

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Zitierempfehlung

Beilegung Eine Grenzstreites Zwischen Kloster Teistungenburg Und Gerblingerode: Ciliax Rodeclaus, Alias “Im Bocksgraben” Genannt, Christoffer Gawelers Meier Auf Dem Teistungenburger Vorwerk Zu Gerblingerode, Hat Etliche Ackerstücke “Bober Der Daweßen” Zwischen Gawelers Teich, Der Hahle Und Ciliax Borchmanns Bau Gelegen, Unter Den Pflug Genommen; Dagegen Behaupten Die Ältesten Zu Gerblingerode, Daß Diese Länderei, Vor Allem Was Jenseits Berlth Joten Und Henrich Wefers Zäunen Liege, Stets Der Gemeinde Gehört Habe. Die Bevollmächtigten, Der Hofmeister Hans Smeth Und Jacop Gandersheim Für Das Kloster, Sowie Andres Und Henrich Vom Hagen, Ciliax Borchman Und Philips Moringk Für Die Stadt Duderstadt Entscheiden Zu Gunsten Der Gemeinde Gerblingerode Und Legen Die Grenze Durch Einen Weiteren Malstein Fest. Da Die Witwe Des Hans von Snehen Zu Göttingen Ein Leibgedinge an Dem Vorwerk Hat, Willigen Die Vertreter Duderstadts Ein, Daß Der Meier Des Vorwerkes Zwei Stücke Landes Jenseits Der Steine, Solange Die Leibzucht Währt, Besamen Darf; Nach Dem Tode Der Witwe Gehören Die Stücke Fortan Zu Gerblingerode. Von Diesem Vertrag Werden Zwei Gleichlautende Exemplare Ausgefertigt.
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