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Vor dem Rate zu Duderstadt (M. Henricus Gutterman, Bürgermeister, Bartold vom Hagen, David Sothen, Henrich Morick, Henrich Grobecker, Hervicus Morick, Ludowig Morick, Hanß Engelcke, Rudolff Sothe, Hanß Kleinschmidt, Werner Rode und Tonnieß Zincke) erscheinen die Ratsfreunde und Mitbürger Jobst Bonsack und Andreß Morick in Vormundschaft Jacob Moricks sel. Tochter letzter Ehe und die Mitbürger Paul Meier und Jürgen Kop als Vormünder H. Diederich Kirsips sel. Sohns, um einen langjährigen, zunächst in Duderstadt und dann in zweiter Instanz vor dem Oberlandgericht zu Heiligenstadt geführten Prozeß zwischen den 6 Töchtern des verstorbenen Jacob Morick aus zwei Ehen durch einen Vergleich zu beenden. Aus Jacobs erster Ehe mit Viedt Stahls Tochter stammen drei Töchter: Agnete, verheiratet mit Henrich Klingkhard, Christine, verh. mit Hans Hesse, und Catherine, Ehefrau des Diederich Kirsip. Jede von ihnen hat 300 Taler in dotem neben anderem Hausgerät erhalten. Bei Schließung seiner zweiten Ehe mit einer Tochter des Stadtschreibers H. Johannes Bonsack, aus der ebenfalls drei Töchter entsprossen, hat Jacob Morick zugesagt, daß jeder Tochter erster Ehe bei seinem Tode von der empfangenen Mitgabe nicht mehr als 150 Taler angerechnet werden sollte. Als aber die drei Töchter zweiter Ehe (Namen nicht genannt) bzw. deren Vormünder Andres Jahn und Christoff Firlinghausen nach Jacobs Tode ebenfalls 300 Taler bekommen haben, wird ihnen diese Summe von ihren drei Stiefschwestern auf Grund obiger Abmachung nicht zugestanden. Es entspann sich ein Prozeß der Töchter zweiter Ehe, vertreten durch ihre Vormünder Jahn und Firlinghausen gegen die Ehemänner Klingkhard, Hesse und Kirsip wegen einer Forderung von 900 Rth.; alle Beteiligten sind unterdessen längst verstorben. Nunmehr einigen sich die jetzigen, anfangs genannten Vormünder der Enkel Jacobs folgendermaßen: Die klagenden Jobst Bonsack und Andreß Morick empfangen für ihre Forderung an Paul Meier und Jürgen Kop die Behausung in der Hinterstraße, zwischen Andres Hentzen sel. Erben und Hans Heinen gelegen, mit dem Brauzeug und aller Gerechtigkeit; die Vormünder von Kirsips sel. Sohn dagegen bekommen das Haus in der Steinstraße, an Tonnies Gutterman gelegen, und einen Garten in der Schindergasse, müssen aber noch 130 Rth. der Gegenseite herausgeben und zwar 14 Rth. an barem Gelde, 50 Rth. in einer Obligation bei dem Rate zu Duderstadt, 40 Rth. bei Andres Borchman, 16 Rth. bei H. Werner Roden, 5 Rth. halben Hauszins bei Jacob Windthausen und 5 Rth. zu Michaelis. Die beiderseitigen Vormünder geloben, diesen Vertrag mit allen Klauseln unverbrüchlich zu halten; der Rat läßt zwei gleichlautende Verträge anfertigen und ratifiziert sie durch sein Stadtsekret

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