{"version":"1.0","type":"photo","width":300,"height":450,"title":"Otto Högemann erinnert den Rat zu Duderstadt daran, daß bei der Belehnung mit adeligen Lehngütern (sie rühren von denen von Minnigerode her) den dortigen Edelpagen 2 Thaler gebühren. Diese Zahlung sei in 2 Fällen unterlassen. Es seien also noch 4 Thaler zu zahlen, adressiert an Johann Morick","url":"https://kulturerbe.niedersachsen.de/api/v1/records/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r5207/files/images/000002.jpg/full/300,/0/default.jpg"}