{"version":"1.0","type":"photo","width":300,"height":450,"title":"Der Rat zu Duderstadt verpachtet seine in der Feldmark des Dorfes Werxhausen gelegene Schäferei \"zu begeilung des ackerbaues undt besserer bestellungh\" seines daselbst gelegenen Vorwerkes zunächt auf 2 Jahre dem Bürgermeister zu Göttingen, Herrn Ludolff Henrich Stockleff. Der Konduktor darf 400 alte Schafe treiben; obwohl er frei ist von Kontribution, Schoß und Schatzung, verspricht der Rat, ihm jährlich zur Haltung eines Schafmeisters während der Pachtdauer zuzusteuern 15 Malter Rogen, 3 Scheffel Weizen, 3 Scheffel Erbsen, 3 Scheffel Gerste, 3 Scheffel Salz; vom Rat zu lieferndes Heu muß der Pächter bezahlen und ebenso die üblichen Triftkäse und -hämmel abliefern. Eine Kündigung des Vertrages ist zu Ostern jedes Jahres statthaft","url":"https://kulturerbe.niedersachsen.de/api/v1/records/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2353/files/images/000003.jpg/full/300,/0/default.jpg"}