Zum Hauptinhalt springen
Object Image
Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International (CC BY-NC 4.0))
Rechteinhaber: Institut für Historische Landesforschung der Universität Göttingen

Charte vom oestlichem Theile des Königreichs Westphalen, den Herzogthümern Mecklenburg, Holstein und Lauenburg ingleichen den Hansestädten Lübeck, Hamburg und Bremen etce. oder Die Weser und Nieder-Elbe

darf es mehr sein?

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.