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Rechteinhaber: Filminstitut Hannover
Der Kriminalfall in Hannover - ein Fragment
Allgemein
- Kategorie:
- Film und Ton
- UrheberIn/BeteiligteR:
- Filmhaus Krüger & Co.
Wolfgang Zettl
- Datierung:
- 1924
- Entstehungsort:
- Hannover
- Material / Technik:
- Urspungsformat: 35 mm, s/w, stumm
- Maße / Umfang:
- vorliegendes Fragment: 5 Minuten; Ursprungslänge: 20 Minuten, 440 Meter
Inhalt
- Beschreibung:
- Der Film bezieht sich auf den Fall des Massenmörders Fritz Haarmann, der in Hannover Anfang der 1920er Jahre eine Reihe von Morden an Jungen und junge Männern begangen hatte. Bei dem hier präsentierten Filmdokument handelt es sich allerdings um ein Fragment: Nur vier Minuten des ursprünglich 20-minütigen Films sind überliefert, der Rest muss als verschollen gelten. Das überlieferte Fragment zeigt Straßenzüge und Gebäude, in denen Haarmann gewohnt und sich aufgehalten hatte. Die Bedeutung des Filmfragments liegt heute im Wesentlichen darin, die – soweit überliefert und bekannt – ältesten Bewegtbilder aus der Innenstadt und der Altstadt Hannovers zu präsentieren und dabei auch ein Stück Leben auf den Straßen zu zeigen.
Bearbeitung und Neuherausgabe des Films (Fragment) als 16-mm-Film und DVD durch die Gesellschaft für Filmstudien e.V. im Kulturarchiv an der Hochschule Hannover im November 2006 / zweite Auflage mit Musik: Wolfgang Zettl 2012.
Erstzulassung: 26. Juli 1924
Verbot: 17. September 1924
Bereits dreieinhalb Wochen nachdem Haarmann verschiedene Morde gestanden hatte, wurde der Film „Der Kriminalfall in Hannover“ der damals obligatorischen Zensur vorgelegt. Der Film war offensichtlich in sehr kurzer Zeit heruntergekurbelt, entwickelt, geschnitten und mit Zwischentiteln versehen worden. Die Filmprüfstelle Berlin hat den Film am 26.7.1924 zur öffentlichen Vorführung im Deutschen Reich, auch vor Jugendlichen, zugelassen. Inwieweit der Film allerdings tatsächlich zur Aufführung kam, ist zurzeit nicht bekannt, denn bereits am 30.8.1924 hatte die Preußische Regierung, vertreten durch das Innenministerium, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung gestellt. Mit der Entscheidung der Oberprüfstelle Berlin vom 17.9.1924 wurde die öffentliche Vorführung des Films im Deutschen Reich dann schließlich verboten mit der Begründung, dass der Film geeignet sei, verrohend und entsittlichend zu wirken und die öffentliche Ordnung zu gefährden. Beanstandet wurden weniger die Bilder als vielmehr die Textpassagen des Films (Dokument: Zensurentscheidung). Da die beanstandeten Passagen zum großen Teil in dem Fragment vorhanden sind, kann sich der heutige Betrachter – aus der Distanz von über 80 Jahren – selbst ein Bild machen über damalige Ängste und Empfindlichkeiten und wohl auch über den Argwohn gegenüber dem Massenmedium Film.
Eine Wiederzulassung des Films ist nicht bekannt, und es ist anzunehmen, dass er in der Folgezeit in Vergessenheit geriet. Erst im Jahre 2005 wurde das Film-Fragment im Bundesarchiv-Filmarchiv entdeckt: Die dortigen Unterlagen sagen aus, dass das Fragment, das sich in einem schlechten Zustand befand, im Jahre 1982 im Staatlichen Filmarchiv der DDR von Nitrofilm auf Sicherheitsfilm umkopiert wurde. Wie es zu der nur bruchstückhaften Überlieferung kam und von wem es überliefert wurde, ist nicht bekannt. Nach Überführung des Staatlichen Filmarchivs der DDR in das Bundesarchiv-Filmarchiv wurde das Fragment in dessen Bestand übernommen. Im Jahre 2006 hat die Gesellschaft für Filmstudien e.V. das Fragment bearbeitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, u.a. in einer DVD-Publikation. Im Jahr 2012 folgte eine zweite DVD-Auflage auf Basis einer verbesserten Abtastung und mit eigens komponierter Musik.
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