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Die Räte und Befehlshaber des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig-Lüneburg, postulierten Bischofs von Halberstadt, nämlich Dr. jur. Erich Limburg, Ludwig Ziegenmeyer und Baltzer Friese, zu Herzberg stellen einen Revers aus, daß die von ihnen begehrte Auslieferung des in Duderstadt verhafteten Hans Melle, der dem Fürsten durch Wilddieberei großen Schaden zugefügt hat, weder eine Beeinträchtigung kurmainzischer oder städtischer Hoheit und Rechte bedeute "noch hinführo zu böser Consequentz gezogen" werden solle, und erbieten sich gegebenenfalls bei Auslieferung eines Übeltäters zu dem gleichen Entgegenkommen

darf es mehr sein?

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