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Der Rat zu Duderstadt bekundet einen Vergleich, durch den eine Nachlaßklage des Duderstädters Hans Smed gegen das Kloster Katlenburg und Baltzer Lideman zu Duderstadt gütlich beigelegt wird. Baltzer Lideman und sein verstorbener Bruder (Name nicht genannt) hatten Ilse Smed, Hans Smedes Halbschwester, auf Rat ihrer Freunde mit einer Summe von 300 Gulden in das Kloster Katlenburg gegeben. Nach Ilses Tode erhebt Hans Smed als leiblicher Erbe Anspruch auf diese Mitgabe. Obwohl das Stift Katlenburg und Baltzer Lideman nicht verpflichtet sind, dem Kläger etwas herauszugeben, erreicht der Unterhändler, Bürgermeister Rodolf Soten, daß die Familie Smed einen Teil dieser Summe zurückerhält; und zwar bekommen die Kinder des Klägers, Hans Smed der Jüngere und Ilga Eierkuchen 50 Joachimstaler, belegt bei Hans Rumper, und dazu 50 Goldgulden eines Hauptbriefes, der auf 100 Goldgulden lautet. Außerdem bekommt Hans Smed senior von Baltzer Lideman gutwillig 50 Joachimstaler mit dem Vorbehalt, daß er selbst nur den Zinsgenuß davon und erst seine Kinder Zins und Hauptsumme zusammen haben sollen. Auch hinsichtlich der Kleinodien, Bettware und Hausgerät, das Ilse Smed bei Baltzar Lideman hinterlassen hat, wird eine Einigung erzielt

darf es mehr sein?

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