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Herzog Friedrich von Braunschweig und Lüneburg teilt der Stadt mit, daß die in Sachen seines Dieners Ludeke Northen durch Meister Heinrich Kistener getroffene Entscheidung als machtlos zu betrachten sei, und daß man Ludeke den gesamten Nachlaß seiner Tochter folgen lassen und ihn nicht hindern solle, seine Forderungen gegen die von Geismar oder sonstwen geltend zu machen

darf es mehr sein?

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