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Bürgermeister und Rat der Stadt Duderstadt bekennen, daß ihnen Herr Jost Kersten, Bürger und Handelsmann zu Göttingen, auf ihr Bitten 30 Malter Hafer (jedes Malter für 2 Reichstaler), also in summa 60 Reichstaler geliehen hat, und versprechen, diese Summe künftigen Herbst zu St. Bartolomaei zu bezahlen

darf es mehr sein?

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