Zum Hauptinhalt springen

Der Rat ernennt Johann Hasselbum, Nicolaus Lapicidus, Johann Smuchk und Manto von Herborn, den Stadtschreiber, zu Anwälten und Syndiken vor dem Erzbischof Bertold oder dessen dazu verordneten Räten in dem Streite, den der Deutschherr und Ritter Jürgen Worm gegen die Stadt erhebt

darf es mehr sein?

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.