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Johann von Bockelhagen und seine Ehefrau Kunigunde verkaufen wiederkäuflich für 4 Mark Duderstädter Währung an den Bürger Johann Kindelin dessen Ehefrau Bertheid eine zu Michaelis fällige Rente von 2 Malter Korn und 2 Malter Hafer, welche die Brüder Werner und Henning, Söhne des verstorbenen Gozwin von Hilkerode, von einem Gut zu Hilkerode zu liefern haben

darf es mehr sein?

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