Public Domain Mark 1.0
Rechteinhaber: Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Verordnung des Oberhofbau- (und Garten-) Departements bezüglich Einstellung von Tagelöhnern in den Königlichen Gärten. o.D.
Allgemein
- Kategorie:
- Handschriften
- Datierung:
- circa 1828
- Erscheinungsort:
- Hannover
- Maße / Umfang:
- 4 S. 324 x 197 mm
Inhalt
- Beschreibung:
- 1. nur gesunde starke Leute, möglichst nicht über 30 Jahre; 2. nur Leute, die sich zuvor nichts zu Schulden kommen ließen; 3. Tagelöhnern, die nicht fleißig sind, unwillig, etwas entwendet haben etc. soll beim ersten Mal der Tageslohn einbehalten werden, beim wiederholten Mal droht Entlassung; 4. Alte, langgediente Tagelöhner sind zu bevorzugen; 5. Tagelöhner, die wegen anderwärts besseren Verdienstmöglichkeiten den Dienst verlassen, dürfen nicht mehr eingestellt werden; 6. Von einer Familie können maximal nur 2 Personen angenommen werden.
Physische Beschreibung:
S. 1-2, 3-4 unbeschrieben; gedruckt
- Schlagwort:
- Druck
Weitere Informationen
- Objekttyp:
- Text
- Aufbewahrungsort:
- Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
- Identifikator:
- Noviss. 452,2,5,11
Administrative Daten
- Link zur Seite:
- https://ku-ni.de/isil_DE-35_verodeobu_00056652
- Anmerkung zum Original:
- Dieses Exponat kann nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
- Lizenz der Metadaten:
- kein Copyright / Public domain (CC0 1.0)
- Lizenz der Digitalisate:
- Public Domain Mark 1.0
- Weitere Information:
- http://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolver?id=00056652