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Bibliografische Daten

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Allgemein

Kategorie:
Fotografie
Datierung:
ca. 1960 - 1970 (geschätzt)
Entstehungsort:
München (Hutthurm, Passau, Niederbayern, Bayern)
Material / Technik:
Leder
Kunststoff
Aluminium
Spritzguss
Maße / Umfang:
Höhe: 9 cm
Breite: 7 cm
Länge: 12,5 cm

Inhalt

Beschreibung:
Fotoapparat aus Leichtmetall in silberfarbener Spritzgusstechnik mit schwarzem Kunststoffbezug (Lederprägung). Oben: Blitzlichthalterung, Sucher (mit Auslöser), Rad für Filmtransport. VS: Firmenbezeichnung "Agfa Isoly" Objektiv: AGFA AGNAG 1:6. 3/55mm, US: Arretierhebel zum öffnen der Kamera, Gewinde für Stativ. Abnehmbare Rückwand mit 1,5 cm rundem Sichtfenster aus rotem, durchsichtigem Kunststoff. Innenseite Rückwand: Fabrikatsnummer: 1101, 56348 16. Zweiteilige, hellbraune Ledertasche, durch Druckknöpfe verbunden. Kurzer Trageriemen. Innenfutter aus beigefarbenem Jersey. Am Unterteil ein Rad zur Befestigung der Kamera im Etui. Auf der Vorderseite vertieft "Agfa", auf der Unterseite "Made in Germany" (Inventarisation)

Aufschrift:
1101,56348 16 (Fabrikatsnummer, Innenseite Rückwand.)

Aufdruck:
Agfa Isoly (Vertieft auf der Vorderseite.)

Aufdruck:
Made in Germany 6121 (Auf der Unterseite.)

Verwendungszweck:
Fotoapperat/Kamera
Schlagwort:
Kamera
Photoapparat
Fotoapparat
Gebrauchsgegenstand

Weitere Informationen

Objekttyp:
3D-Objekt
Sammlung:
Alltagskultur
Einrichtung:
Heimatmuseum Northeim
Aufbewahrungsort:
Heimatmuseum Northeim
Identifikator:
1998/309

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_1295889
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Oldenburgisches Kirchenrecht : Vorschriften und Entscheidungen für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogthums Oldenburg
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Inhalts-Uebersicht.
  • Erklärung der Abkürzungen und Zahlen.
  • Erster Abschnitt. Grundgesetze und dazu gehörende Verordnungen.
  • Nr. 1. Verordnung vom 3. Aug. 1849, betreffend dei Verfassung der evangelischen Kirche des Herzogthum Oldenburg.
  • Nr. 2. Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 6. Jan. 1850, betr. die Zuweisung der s. g. Kirchenpolizei an die Regierung.
  • Nr. 3. Landesherrliche Verordnung vom 14. Jan. 1851, betr. die Regulirung einiger Verhältnisse der verschiedenen Religionsgesellschaften zu einander.
  • Nr. 4. Staatsgrundgesetz für das Großherzogthum Oldenburg vom 22. Nov. 1852.
  • Nr. 5. Verfassungsgesetz der evangelisch-lutherischen Kirche des Herzogthums Oldenburg vom 11. April 1853.
  • Nr. 6. Verordnung vom 15. Aug. 1853, betr. die veränderte Einrichtung des Consistoriums zu Oldenburg als evanglisches Oberschulcollegium und die Aufhebung der Consistorial-Deputation zu Jever.
  • Nr. 7. Gesetz vom 22. Febr. 1856, betreffend die Regelung der kirchlichen Einrichtungen in den evangelischen Gemeinden des Amts Kniphausen und deren Verhältniß zur evangelisch-lutherischen Kirche des Herzogthums Oldenburg.
  • Zweiter Abschnitt. Die Landeskirche in ihren Beziehungen nach Außen.
  • I. Die Landeskirche als Theil der evangelischen Kirche Deutschlands.
  • II. Das Verhältniß zum Staat.
  • III. Beziehungen zum Fürstenthum Lübeck.
  • IV. Verbindung mit der Schule.
  • V. Andere Religionsgesellschaften, Secten, Uebertritt und Austritt.
  • Dritter Abschnitt. Die Gemeinden und ihre Vertretung.
  • I. Kirchengemeinden.
  • II. Kreisgemeinden und Landesgemeinde.
  • Vierter Abschnitt. Die Kirchenbeamten.
  • I. Anstellung und deren Vorbedingungen.
  • II. Persönliche Verhältnisse.
  • III. Diensteinkommen.
  • IV. Disciplin.
  • V. Dienstabgang.
  • VI. Die Hinterbliebenen verstorbener Geistlichen.
  • VII. Hülfsgeistliche, Vertretung.
  • Fünfter Abschnitt. Der Oberkirchenrath.
  • Sechster Abschnitt. Die geistliche Amtsverwaltung.
  • I. Gottesdienste.
  • II. Geistliche Amtshandlungen.
  • III. Kirchenbücher.
  • IV. Kirchliche Liebesthätigkeit.
  • V. Formelle Geschäftsführung.
  • Siebenter Abschnitt. Das kirchliche Vermögen und seine Verwaltung.
  • I. Kirchliches Eigenthum.
  • II. Dingliche Rechte an fremden Grundstücken.
  • III. Kapitalien.
  • IV. Vermögensverzeichnisse.
  • V. Steuern.
  • VI. Rechnungswesen.
  • Verzeichniß der vorgeschriebenen Berichte und sonstigen Einsendungen des Kirchenraths oder Pfarrers an den Oberkirchenrath.
  • Verzeichniß der Vorschriften und Entscheidungen nach der Zeitfolge.
  • Verzeichniß des sachlichen Inhalts nach der Buchstabenfolge.
  • Berichtigungen und Ergänzungen.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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