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Oldenburger Thronanwärter

Bibliografische Daten

fullscreen: Oldenburger Thronanwärter

Allgemein

Kategorie:
Alltagskultur
Datierung:
Um 1880
Material / Technik:
Eisen
Metalltechnik
Maße / Umfang:
Länge: 14,7 cm

Inhalt

Beschreibung:
Das flache Ende mit Skala und ringförmigen Abschluss kann in das röhrenförmige Ende eingeschoben und herausgezogen werden. Mittels der Skala wird die in Pulvermenge bestimmt, welche schließlich in die hohle Röhre eingebracht werden kann. (Heidrun Teuber)

Gravur:
Maßscala

Verwendungszweck:
Pulvermengenmessung

Gebrauchsort:
Northeim (Niedersachsen)
Schlagwort:
Pulver
Waffentechnik
Pulvermaß
Waffenzubehör/Munition

Weitere Informationen

Objekttyp:
3D-Objekt
Sammlung:
Militaria / Northeimer Garnison
Alltagskultur
Einrichtung:
Heimatmuseum Northeim
Aufbewahrungsort:
Heimatmuseum Northeim
Identifikator:
1999/265

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_1295120
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Oldenburger Thronanwärter
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erster Teil. Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein.
  • § 1. Das Thronfolgegesetz vom 19. Oktober 1904.
  • § 2. Die Rechtsbeständigkeit der Augustenburger Ansprüche.
  • § 3. Die zukünftige Thronfolgeordnung in Oldenburg.
  • Zweiter Teil. Graf Alexander von Welsburg.
  • § 4. Der Kernpunkt der Streitfrage.
  • § 5. Die Zuständigkeit der Hausgesetzgebung nach oldenburgischem Verfassungsrecht.
  • § 6. Die Entstehungsgeschichte von revidiertem Staatsgrundgesetz Art. 29.
  • § 7. Vergleich mit anderen Verfassungsurkunden.
  • § 8. Die Ebenbürtigkeit als Haus- und Staatsangelegenheit.
  • § 9. Die Ebenbürtigkeit als Gegenstand der Haus- und Staatsgesetzgebung.
  • § 10. Die Ebenbürtigkeit als Gegenstand der Hausgesetzgebung in Oldenburg insbesondere.
  • § 11. Die Einzelbestimmungen über landesfürstliche Heiratserlaubnis und Ebenbürtigkeit in Oldenburg.
  • § 12. Die Verfassungsmässigkeit des Oldenburger Hausgesetzes.
  • Dritter Teil. Schlussbetrachtung.
  • § 13. Gesamtergebnis.
  • § 14. Besonderes und Allgemeines.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Bild

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Zitierempfehlung

rehm, hermann. Oldenburger Thronanwärter. 1905.
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