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Reversbrief des Hans Bruckhner (Bruckener) zu Rollshausen, der bekennt, daß ihm der kurfürstliche Verwalter des Pöhlderhofes zu Duderstadt, Johannes Cammerer im Namen des Erzbischofes Wolffgang von Mainz und mit Vorwissen des Herrn Henrich Bunthe, Propst und Dechant zu Heiligenstadt, Propst zu Nörten und Commissarius des Eichsfeldes, das dem Pöhlderhof gehörende große Vorwerk zu Rollshausen, das zuvor Jachim Kopff, sein Schwiegervater, auch pachtweise innehatte, wiederum auf 9 Jahre vermeiert hat. In dem am Tage St. Petri Cathedrae = Februar 22. desselben Jahres ausgestellten Meierbrief, der transsumiert ist, werden die Ländereien des Vorwerkes, getrennt nach Winter-, Sommerfeld, Brache und Gras, einzeln (Flurnamen und Nachbarn) aufgezählt und die Pachtbedingungen festgesetzt. Als Bürgen stellt Hans Bruckner den ehrbaren Michel Kreis, Schultheiß zu Rollshausen, und seinen Schwager Mertten Kopff daselbst. Hans Bruckner und seine Bürgen bitten den Kurfürstlichen Vogt zu Gieboldehausen, Gobelinus Klein, diesen Revers mit seinem Siegel zu bekräftigen

Bibliografische Daten

objekt: Reversbrief des Hans Bruckhner (Bruckener) zu Rollshausen, der bekennt, daß ihm der kurfürstliche Verwalter des Pöhlderhofes zu Duderstadt, Johannes Cammerer im Namen des Erzbischofes Wolffgang von Mainz und mit Vorwissen des Herrn Henrich Bunthe, Propst und Dechant zu Heiligenstadt, Propst zu Nörten und Commissarius des Eichsfeldes, das dem Pöhlderhof gehörende große Vorwerk zu Rollshausen, das zuvor Jachim Kopff, sein Schwiegervater, auch pachtweise innehatte, wiederum auf 9 Jahre vermeiert hat. In dem am Tage St. Petri Cathedrae = Februar 22. desselben Jahres ausgestellten Meierbrief, der transsumiert ist, werden die Ländereien des Vorwerkes, getrennt nach Winter-, Sommerfeld, Brache und Gras, einzeln (Flurnamen und Nachbarn) aufgezählt und die Pachtbedingungen festgesetzt. Als Bürgen stellt Hans Bruckner den ehrbaren Michel Kreis, Schultheiß zu Rollshausen, und seinen Schwager Mertten Kopff daselbst. Hans Bruckner und seine Bürgen bitten den Kurfürstlichen Vogt zu Gieboldehausen, Gobelinus Klein, diesen Revers mit seinem Siegel zu bekräftigen

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
Datierung:
1899
Erscheinungsort:
Göttingen
Produktionsstätte:
Wunder
Maße / Umfang:
107 S

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Göttinger Universitätsgeschichte - Gedruckte Werke
Einrichtung:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Aufbewahrungsort:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Identifikator:
8 P GERM I, 5572

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-7_stosangol_PPN637366581
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat befindet sich nicht im öffentlich zugänglichen Bereich und kann daher nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN637366581

Weitere Informationen

Sammlung:
Göttinger Universitätsgeschichte - Gedruckte Werke

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Reversbrief Des Hans Bruckhner (Bruckener) Zu Rollshausen, Der Bekennt, Daß Ihm Der Kurfürstliche Verwalter Des Pöhlderhofes Zu Duderstadt, Johannes Cammerer Im Namen Des Erzbischofes Wolffgang von Mainz Und Mit Vorwissen Des Herrn Henrich Bunthe, Propst Und Dechant Zu Heiligenstadt, Propst Zu Nörten Und Commissarius Des Eichsfeldes, Das Dem Pöhlderhof Gehörende Große Vorwerk Zu Rollshausen, Das Zuvor Jachim Kopff, Sein Schwiegervater, Auch Pachtweise Innehatte, Wiederum Auf 9 Jahre Vermeiert Hat. In Dem Am Tage St. Petri Cathedrae = Februar 22. Desselben Jahres Ausgestellten Meierbrief, Der Transsumiert Ist, Werden Die Ländereien Des Vorwerkes, Getrennt Nach Winter-, Sommerfeld, Brache Und Gras, Einzeln (Flurnamen Und Nachbarn) Aufgezählt Und Die Pachtbedingungen Festgesetzt. Als Bürgen Stellt Hans Bruckner Den Ehrbaren Michel Kreis, Schultheiß Zu Rollshausen, Und Seinen Schwager Mertten Kopff Daselbst. Hans Bruckner Und Seine Bürgen Bitten Den Kurfürstlichen Vogt Zu Gieboldehausen, Gobelinus Klein, Diesen Revers Mit Seinem Siegel Zu Bekräftigen.
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