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Äbtissin Anna II. zu Quedlinburg, Gräfin zu Stolberg, belehnt die Stadt Duderstadt (Lehnsträger sind Bürgermeister Heinrich Hesse und Ratskämmerer Friedrich Engelke) mit den Gütern, die der Rat mit ihrer Zustimmung von Franz von Minnigerode erkauft hat, nämlich mit einem Vorwerke in und außer Westerode und mit 4 Hufen Landes und zehntfreien Grases mit aller Zubehör. Die Lehnware beträgt 30 Taler

Bibliografische Daten

fullscreen: Äbtissin Anna II. zu Quedlinburg, Gräfin zu Stolberg, belehnt die Stadt Duderstadt (Lehnsträger sind Bürgermeister Heinrich Hesse und Ratskämmerer Friedrich Engelke) mit den Gütern, die der Rat mit ihrer Zustimmung von Franz von Minnigerode erkauft hat, nämlich mit einem Vorwerke in und außer Westerode und mit 4 Hufen Landes und zehntfreien Grases mit aller Zubehör. Die Lehnware beträgt 30 Taler

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
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Datierung:
5. Oktober 1586
Material / Technik:
Pergament
Maße / Umfang:
2 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Siegel: Gut erhaltenes Siegel der äbtissin Anna anhängend

Ausfertigung: Original

Zusatz: (vgl. Rechnungsbuch 1586, fol 99r)
Schlagwort:
Urkunde
Quedlinburg
Stolberg
Westerode

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 2 - Urkunden Neue Folge - Nr. 220

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2220
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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anna (quedlinburg, äbtissin). Äbtissin Anna II. Zu Quedlinburg, Gräfin Zu Stolberg, Belehnt Die Stadt Duderstadt (Lehnsträger Sind Bürgermeister Heinrich Hesse Und Ratskämmerer Friedrich Engelke) Mit Den Gütern, Die Der Rat Mit Ihrer Zustimmung von Franz von Minnigerode Erkauft Hat, Nämlich Mit Einem Vorwerke in Und Außer Westerode Und Mit 4 Hufen Landes Und Zehntfreien Grases Mit Aller Zubehör. Die Lehnware Beträgt 30 Taler.
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