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Der Rat der Stadt Duderstadt vermeiert sein Vorwerk zu Brochthausen, das bislang Hans Degenhart gehabt hat, auf 12 Jahre dem Valtin Koler. Letzterer gibt jährlich davon 12 Malter Korn und 12 Malter Hafer; Haus, Scheunen, Ställen und Zäune hat er in Bau und Besserung zu halten. Wenn er ein Hengstfohlen aufzieht, so hat der Rat daran das Vorkaufsrecht

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Rat der Stadt Duderstadt vermeiert sein Vorwerk zu Brochthausen, das bislang Hans Degenhart gehabt hat, auf 12 Jahre dem Valtin Koler. Letzterer gibt jährlich davon 12 Malter Korn und 12 Malter Hafer; Haus, Scheunen, Ställen und Zäune hat er in Bau und Besserung zu halten. Wenn er ein Hengstfohlen aufzieht, so hat der Rat daran das Vorkaufsrecht

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
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Datierung:
2. Februar 1561
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
2 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Zusatz: Unterschrift: Philips Moringk

Ausfertigung: Kopie (16. Jh.)
Schlagwort:
Urkunde
Brochthausen

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 2 - Urkunden Neue Folge - Nr. 144

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2144
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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wolters, henning. Der Rat von Braunschweig Schreibt an Den Rat Zu Duderstadt: Die Gestrengen Henning Wolters Der Ältere Und Henning Wolters Der Jüngere Verwenden Sich Für Ihren Knecht Herman Moller, Der Mit Einem Weibe Verheiratet Sein Soll, Deren Güter Herauszugeben Der Rat von Duderstadt Sich Weigert. Herman Moller Sei Aber Zu Gerichtlicher Verhandlung Darüber Bereit.
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