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Meierrevers des Merten Kopff zu Rollshausen, in dem er bekennt, daß ihm der Verwalter des Kurfürstlichen Pöhlderhofes in Duderstadt, Johannes Cammerer, im Namen des Erzbischofes Wolffgang zu Mainz mit Vorwissen und Consens des Herrn Henrich Bunthe, Propst und Dechant zu Heiligenstadt, Propst zu Nörthen und Kommissar des Eichsfeldes, das dem Pöhlderhof zuständige kleine Meiergut oder Vorwerk zu Rollshausen wiederum auf 9 Jahre von St. Petri Cathedrae an (= Febr. 22) verpachtet hat. In dem am selben Tage ausgestellten Meierbrief, der transsumiert ist, werden die Ländereien des Vorwerkes, getrennt nach Winter-, Sommerfeld, Brache und Wiesen (Flurnamen und Nachbarn), sowie die Pachtbedingungen angeführt: Merten Kopff hat jährlich zwischen Michaelis und Martini zu liefern 10 Malter Korn, 10 Malter Hafer, Notjahre nicht ausgenommen; außerdem muß er für den Pöhlderhof verschiedene Fuhren leisten etc. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so erlischt der Vertrag, der nach Ablauf der 9 Jahre sowieso kraftlos wird. Als Bürgen stellt er seinen Schwiegervater Hans Müller zu Oberfeld und Kersten Kopff zu Rollshausen. Merten Kopff bittet den Kurfüstlichen Landrichter zu Gieboldehausen, David Fuchs, den Revers von Amts wegen mit seinem Siegel zu bekräftigen

Bibliografische Daten

objekt: Meierrevers des Merten Kopff zu Rollshausen, in dem er bekennt, daß ihm der Verwalter des Kurfürstlichen Pöhlderhofes in Duderstadt, Johannes Cammerer, im Namen des Erzbischofes Wolffgang zu Mainz mit Vorwissen und Consens des Herrn Henrich Bunthe, Propst und Dechant zu Heiligenstadt, Propst zu Nörthen und Kommissar des Eichsfeldes, das dem Pöhlderhof zuständige kleine Meiergut oder Vorwerk zu Rollshausen wiederum auf 9 Jahre von St. Petri Cathedrae an (= Febr. 22) verpachtet hat. In dem am selben Tage ausgestellten Meierbrief, der transsumiert ist, werden die Ländereien des Vorwerkes, getrennt nach Winter-, Sommerfeld, Brache und Wiesen (Flurnamen und Nachbarn), sowie die Pachtbedingungen angeführt: Merten Kopff hat jährlich zwischen Michaelis und Martini zu liefern 10 Malter Korn, 10 Malter Hafer, Notjahre nicht ausgenommen; außerdem muß er für den Pöhlderhof verschiedene Fuhren leisten etc. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so erlischt der Vertrag, der nach Ablauf der 9 Jahre sowieso kraftlos wird. Als Bürgen stellt er seinen Schwiegervater Hans Müller zu Oberfeld und Kersten Kopff zu Rollshausen. Merten Kopff bittet den Kurfüstlichen Landrichter zu Gieboldehausen, David Fuchs, den Revers von Amts wegen mit seinem Siegel zu bekräftigen

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1873
Erscheinungsort:
Gotha
Produktionsstätte:
Perthes
Maße / Umfang:
X, 256 S ; 8º

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Göttinger Universitätsgeschichte - Gedruckte Werke
Einrichtung:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Aufbewahrungsort:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Identifikator:
8 H HANN V, 1745

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-7_oehmgott_PPN638521122
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat befindet sich nicht im öffentlich zugänglichen Bereich und kann daher nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN638521122

Weitere Informationen

Sammlung:
Göttinger Universitätsgeschichte - Gedruckte Werke

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Meierrevers Des Merten Kopff Zu Rollshausen, in Dem Er Bekennt, Daß Ihm Der Verwalter Des Kurfürstlichen Pöhlderhofes in Duderstadt, Johannes Cammerer, Im Namen Des Erzbischofes Wolffgang Zu Mainz Mit Vorwissen Und Consens Des Herrn Henrich Bunthe, Propst Und Dechant Zu Heiligenstadt, Propst Zu Nörthen Und Kommissar Des Eichsfeldes, Das Dem Pöhlderhof Zuständige Kleine Meiergut Oder Vorwerk Zu Rollshausen Wiederum Auf 9 Jahre von St. Petri Cathedrae an (= Febr. 22) Verpachtet Hat. In Dem Am Selben Tage Ausgestellten Meierbrief, Der Transsumiert Ist, Werden Die Ländereien Des Vorwerkes, Getrennt Nach Winter-, Sommerfeld, Brache Und Wiesen (Flurnamen Und Nachbarn), Sowie Die Pachtbedingungen Angeführt: Merten Kopff Hat Jährlich Zwischen Michaelis Und Martini Zu Liefern 10 Malter Korn, 10 Malter Hafer, Notjahre Nicht Ausgenommen; Außerdem Muß Er Für Den Pöhlderhof Verschiedene Fuhren Leisten Etc. Kommt Er Seinen Verpflichtungen Nicht Nach, so Erlischt Der Vertrag, Der Nach Ablauf Der 9 Jahre Sowieso Kraftlos Wird. Als Bürgen Stellt Er Seinen Schwiegervater Hans Müller Zu Oberfeld Und Kersten Kopff Zu Rollshausen. Merten Kopff Bittet Den Kurfüstlichen Landrichter Zu Gieboldehausen, David Fuchs, Den Revers von Amts Wegen Mit Seinem Siegel Zu Bekräftigen.
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