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Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Duderstadt verpachten ihr Vorwerk zu Westerode mit den dazu gehörigen 4 Hufen zehntfreien Landes und dem Wiesenwachs cum omnibus appertinentiis von Cathedra Petri 1648 an dem Bürger Lorentz Hoffman auf 9 Jahre. Der Conductor verpflichtet sich, als Pachtzins jährlich auf Esto mihi 50 Rth. hiesiger Währung auf der Kämmerei zu zahlen und 4 Scheffel Opferkorn zu Unterhaltung des Kirchendieners abzuführen. Bei Hagel, Mißwachs, Mäusejahr und dgl. kann eine Ermäßigung des Pachtgeldes eintreten. Der Pächter muß die gewöhnlichen Frondienste leisten, ist aber frei von allen übrigen Steuern. Zu Besserung des im Kriege vernachlässigten Bodens ist er befugt, drei Jahre Mist aus dem städtischen Marstalle auf sein Land zu führen. Reparaturen und Bauten darf er nur im Einverständnis mit den Bauherren ausführen. Beide Teile können 1/4 Jahr vor Ablauf der Pachtzeit kündigen

Bibliografische Daten

fullscreen: Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Duderstadt verpachten ihr Vorwerk zu Westerode mit den dazu gehörigen 4 Hufen zehntfreien Landes und dem Wiesenwachs cum omnibus appertinentiis von Cathedra Petri 1648 an dem Bürger Lorentz Hoffman auf 9 Jahre. Der Conductor verpflichtet sich, als Pachtzins jährlich auf Esto mihi 50 Rth. hiesiger Währung auf der Kämmerei zu zahlen und 4 Scheffel Opferkorn zu Unterhaltung des Kirchendieners abzuführen. Bei Hagel, Mißwachs, Mäusejahr und dgl. kann eine Ermäßigung des Pachtgeldes eintreten. Der Pächter muß die gewöhnlichen Frondienste leisten, ist aber frei von allen übrigen Steuern. Zu Besserung des im Kriege vernachlässigten Bodens ist er befugt, drei Jahre Mist aus dem städtischen Marstalle auf sein Land zu führen. Reparaturen und Bauten darf er nur im Einverständnis mit den Bauherren ausführen. Beide Teile können 1/4 Jahr vor Ablauf der Pachtzeit kündigen

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1930
Erscheinungsort:
Göttingen
Produktionsstätte:
Vandenhoeck & Ruprecht
Maße / Umfang:
XII, 346 S

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Göttinger Universitätsgeschichte - Gedruckte Werke
Einrichtung:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Aufbewahrungsort:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Identifikator:
8 HLP IV, 24/3:7

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-7_arnicorp_PPN640458076
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat befindet sich nicht im öffentlich zugänglichen Bereich und kann daher nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN640458076

Weitere Informationen

Sammlung:
Göttinger Universitätsgeschichte - Gedruckte Werke

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Schultheiß, Bürgermeister Und Rat Der Stadt Duderstadt Verpachten Ihr Vorwerk Zu Westerode Mit Den Dazu Gehörigen 4 Hufen Zehntfreien Landes Und Dem Wiesenwachs Cum Omnibus Appertinentiis von Cathedra Petri 1648 an Dem Bürger Lorentz Hoffman Auf 9 Jahre. Der Conductor Verpflichtet Sich, Als Pachtzins Jährlich Auf Esto Mihi 50 Rth. Hiesiger Währung Auf Der Kämmerei Zu Zahlen Und 4 Scheffel Opferkorn Zu Unterhaltung Des Kirchendieners Abzuführen. Bei Hagel, Mißwachs, Mäusejahr Und Dgl. Kann Eine Ermäßigung Des Pachtgeldes Eintreten. Der Pächter Muß Die Gewöhnlichen Frondienste Leisten, Ist Aber Frei von Allen Übrigen Steuern. Zu Besserung Des Im Kriege Vernachlässigten Bodens Ist Er Befugt, Drei Jahre Mist Aus Dem Städtischen Marstalle Auf Sein Land Zu Führen. Reparaturen Und Bauten Darf Er Nur Im Einverständnis Mit Den Bauherren Ausführen. Beide Teile Können 1/4 Jahr Vor Ablauf Der Pachtzeit Kündigen.
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