Kulturerbe Niedersachsen Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Contes Moraux Et Nouvelles Idylles

Bibliografische Daten

fullscreen: Contes Moraux Et Nouvelles Idylles

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1853
Erscheinungsort:
Stuttgart: Hoffmann
Maße / Umfang:
VI, 154 S., [18] gef. Bl., [2] Bl. ; 8°

Inhalt

Beschreibung:
Projektbezogene Teildigitalisierung

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Drucke
Einrichtung:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Aufbewahrungsort:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Identifikator:
KGBH 473

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-35_neubschl_422769576
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat kann nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/goobit3/ppnresolver/?PPN=422769576

Allgemein

Material / Technik:
Lithogr., kol. ; Papier

Inhalt

Beschreibung:
Beschreibung der Pläne, S. 146, Figur XXI. „Garten des Hrn. Apotheker Mauch in Göppingen, entworfen und ausgeführt von Hrn. Wagner. […]“ [Bezeichnung der Buchstaben lt. Text: a. Gartenhaus; b. Gewächshaus; c. Lokal zur Ausstellung von Topfpflanzen; d. Tuffsteinanlage zur Kultur von Alpenpflanzen; e. Erdmagazin; f. Spielplatz für Kinder; g. Zwerg-Obstbäume; h. Beete für Arzneipflanzen; i. Badhäuschen]

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Drucke

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen
  • Abschnitt
  • Abschnitt
    Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Vorbemerkung.
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Gesetz, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, vom 1. März 1861.
  • [Einleitung]
  • I. Von der oberen Schulbehörde.
  • II. Von den unteren Schulbehörden.
  • III. Von einzelnen Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten.
  • IV. Von den Lehrern.
  • V. Von den Volksschulen.
  • VI. Von der Einrichtung der Volksschulen insbesondere.
  • VII. Uebergangs-Bestimmungen.
  • Beilage I. Lehrplan.
  • Beilage II. Verwaltung der Localschulfonds.
  • Beilage III. Schulhaus-Bauten.
  • Beilage IV. Classification der Schulstellen.
  • Beilage V. Schulversäumnisse.
  • Beilage VI. Handarbeitslehrerinnen.
  • Beilage VII. Ansteckende Krankheiten.
  • Beilage VIII. Züchtigungsrecht des Lehrers.
  • Beilage IX. Schulchroniken.
  • Beilage X. Schulpflicht fremdländischer Kinder.
  • Beilage XI. Auseinandersetzung beim Dienstwechsel.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador PDF DFG-Viewer
TOC

Abschnitt

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Abschnitt

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Die Volksschulgesetzgebung Des Fürstenthums Birkenfeld : Enthaltend Das Gesetz Vom 1. März 1861, Betreffend Das Unterrichts- Und Erziehungswesen Im Fürstenthum Birkenfeld, Nebest Den Späteren Gesetzlichen Abänderungen Und Ergänzungen Desselben, Sowie Den Zur Ausführung Dieser Gesetzlichen Vorschriften Erlassenene Verordnungen Und Sonstigen Bestimmungen. 1892.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.