Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbundzentrale des GBV (VZG) ist bemüht, ihre Webauftritte und mobile Anwendungen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates, dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kulturerbe.niedersachsen.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung gemäß Selbsteinschätzung nach BITV-Test ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Die Webseite https://kulturerbe.niedersachsen.de/ und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) Level AA und den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
- Unsere Webauftritte enthalten keine Informationen in Gebärdensprache und in leichter Sprache.
Begründung:
Nach Rücksprachen mit entsprechenden Verbänden wird die Vorlesefunktionder persönlichen Screenreader bevorzugt, daher verzichtet die Website auf dieses Angebot.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in unseren Webauftritten veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
- In den Webauftritten eingebundene Videos
Begründung:
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
- Es fehlen in weiten Teilen alternative Text-Inhalte für Bilder
-
Eine sinnvolle Reihenfolge der Tabs ist bei eingeschalteten CSS nicht immer gegeben
- der Kontrast des Suchschlitzes ist zu gering
- Die Webseite ist nur teilweise ohne Maus zu nutzen
-
Inhalte sind nicht immer fortlaufend (bei eingeschaltetem CSS) gegliedert
- nicht alle Bereiche sind überspringbar
- die aktuelle Position des Fokus ist nicht immer ersichtlich
-
die sichtbare Beschriftung ist nicht fortlaufend Teil des zugänglichen Namens
- die Hauptsprache der Seite ist nicht angegeben
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet
- Eine korrekte Syntax ist nicht immer gewährleistet
- Nicht alle interaktiven Bedienelemente haben programmatische ermittelbare Namen und Rollen
Begründung:
Ein Großteil der Bilder ohne alternativen Text dient als Schmuckelement und ist bei abgeschalteten CSS nicht sichtbar.
Als Verbundzentrale des GBV (VZG) bieten wir einen umfangreichen Webauftritt, daher sind Fehler nicht ganz auszuschließen.
Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
- Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen.
Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.08.2024 erstellt und auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen:
Verbundzentrale des GBV (VZG)
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de