TY - GEN
SP - 1
TI - Oberschlächtiges hölzernes Wasserrad, 1872
AB - Zeichnung - koloriert
Herstellungsort - Wolfenbüttel
Auftraggeber und Standort - keine Angaben
Information:
Maßeinheit ist der rheinländische Fuß.
Anmerkung zur Maßeinheit:
Der Rheinländische Fuß, auch mit Rheinischer Fuß oder Preußischer Fuß bezeichnet, war ein deutsches Längenmaß. Der Fuß war duodezimal geteilt, das heißt, er hatte 12 Zoll zu 12 Linien. Viele historische Längenmaße wurden mit dem Rheinländischen Fuß verglichen. Die Bezeichnung Rheinischer Fuß wurde auch als Münzfußmaß verwendet. Nicht überall war das Maß gleich groß. Die Rheinländische Rute wurde auch mit 11 Fuß plus 7 Zoll plus 1 14/25 Linien gerechnet, was eine Fußlänge von 313,7502 Millimeter ergab.
• 1 Rheinländischer Fuß = 139,13 Pariser Linien = 313,8535 Millimeter
• 12 Rheinländischer Fuß = 1 Rheinländische Rute = 1669,5 Pariser Linien = 3,766 Meter
• 1 Meter = 3,187249 Rheinländischer Fuß
Die Maßkette war
• 1 Rheinländische Rute = 12 Rheinländischer Fuß = 144 Rheinländischer Zoll = 1728 Rheinländische Linien = 20736 Rheinländischer Skrupel
Als Grundlage diente das Längenmaß für Flächenmaß und Raummaß. Die Maßkette für diese beiden Maßgruppen war sinngemäß gleich, nur bei der Fläche ist alles im Quadrat und beim Raum in Kubik.
Rheinländischer Fuß – Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinländischer_Fuß
(Förderkreis Königshütte Bad Lauterberg e.V.)
Maßstab: 1 zu 12
CN - record_kuniweb_160866
ER -