TY - GEN SP - 70 CY - Hannover TI - Königliches Gründungsprivileg, gez. George R. AB - Das mit Gesetzeskraft begabte Königliche Gründungsprivileg bezweckte die Stiftung der Universität durch den Landesherrn und regelte deren Rechte im Gefüge des Staates. Zugleich diente es als Rahmenvorschrift für die Statuten. Mit seinen wegweisenden Bestimmungen zur Freiheit von Forschung und Lehre wurde es zum Meilenstein in der Geschichte der modernen Wissenschaftsentwicklung. CN - isil_DE-7_gua_nr02 ER -