TY - MANSCPT
SP - 5
CY - Hannover
TI - Provisorische Verfügungen nach dem Tod des Garteninspektors Johann Christoph Wendland. 1828
AB - Übergangsbestimmungen nach Tod des Garteninspektors J. Chr. Wendland (27.07.): 1. Erben behalten Nutznießung der Küchengewächse bis Mitte November; 2. Obst, Weintrauben, Kirschen, Pfirsiche usw. von nun an für die Herrschaft; für die Enclos neue Schlüssel, je einer für Mertens, Wendland und Krüger(Meistergeselle) (...) "3. Die Direction des großen Gartens und dazugehörigen Enclos gebühret dem ersten Gartenbedienten, also dem Inspektor Mertens dem solche damit übertragen wird, indeßen wird derselbe mit dem Gartenmeister Wendland vorerst [...] in Hauptsachen communiciren, wie das schon in Ansehung des Berggartens, wie solches wohlgefälligst bemerkt worden, der Fall gewesen ist. [...] 4. Die pro Cent Gelder bleiben den Erben während des Sterbe-Quartals [...]"; 5. Wendland und Mertens haben ein Verzeichnis über die in den Enclos befindlichen Kübeln, Töpfen, Ananas-Pflanzen aufzustellen.
Physische Beschreibung:
S. 1-2, 2-4 unbeschrieben
CN - isil_DE-35_wensprov_00056645
ER -