TY - MANSCPT
SP - 5
CY - Hannover
TI - Erlaubnis für H.L. Wendland zum Halten einer Kuh. 1831
AB - "Dem Garten Meister Wendland wird auf sein dringendes Gesuch damit gestattet daß er eine Kuh ins künftige halten kann, vorausgesetzt 1) daß er die Einrichtung in dem Nebenhause selbst [beschafft?]; 2) daß auf keine Weise das herrschaftliche Interesse darunter leidet in Behandlung des BergGartens und deßen Zierde; 3) daß die Kuh auf dem Stall gefüttert, und nie im Garten getrieben wird. Der Ausgang ist aus dem Thore; 4) daß auf keine Weise zur Wartung der Kuh u.s.w. herrschaftliche Tagelöhner genommen werden."
Physische Beschreibung:
S. 1, 3-4 unbeschrieben
CN - isil_DE-35_wenserla_00056681
ER -