TY - MANSCPT SP - 13 CY - Hannover TI - Reglement für den Königl. Herrnhauser Garten. 1781 AB - Seit dem Jahr 1780 hat der Gartenmeister Johann Wilhelm Tatter (1719-1795) neben der Ausicht über den Berggarten auch die Aufsicht über den Großen Garten übertragen bekommen.- Reglement enthält 13 Paragraphen mit Vorschriften die Pflege und Unterhaltung des Großen Gartens und des Berggartens betreffend, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der Tagelöhner und deren Beaufsichtigung. § 6: "Bei der Größe der dem Gartenmeister anvertrauten Garten, erwartet man von ihm keine specielle, sondern eine generale Aufsicht; die specielle ist aber den nachgesetzten Bedienten anvertrauet...1.)...2.) Der Conditions-Geselle Wendland und unter ihm der dortige Garten-Knecht hat die Aufsicht über den großen Berg-Garten, und insbesondere das Gewächs- und die Ananas-Häuser, auch Treib-Kasten und Mist-Betten.

Physische Beschreibung:
S. 1-9, 10-12 unbeschrieben CN - isil_DE-35_hakeregl_00055976 ER -