TY - GEN SP - 6 TI - Urkunde betreffs möglicher Exkommunikation Heinrichs des Löwen AB - Papst Coelestin III. genehmigt Herzog Heinrich [dem Löwen] (nobili viro Henrico duci), dass er und seine Söhne nur vom Papst selbst oder einem Legaten a latere mit speziellem päpstlichen Mandat exkommuniziert werden dürfen - Vergehen ausgenommen, die ipso facto eine Exkommunikation nach sich ziehen. Doch will der Papst auch ein solches leichtfertig begangenes Vergehen nicht wie eine Schmähung des apostolischen Stuhles bestraft wissen CN - isil_DE-1811-HA_STAWO_1_Urk_Nr_6 ER -